Satzung der Waldakademie Harz 
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Allgemeinen Vereins Bedingungen

Teilnahmebedingungen für Angebote der Waldakademie Harz

1. Geltungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Waldakademie Harz, nicht eingetragener Verein, angebotenen Veranstaltungen, insbesondere Waldführungen, Exkursionen, Seminare und Bildungsangebote, soweit hierfür eine Anmeldung erforderlich ist.
(2) Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden finden nur Anwendung, wenn sie von uns zuvor ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

2. Natur der Angebote
(1) Die Waldakademie Harz ist ein gemeinnütziger Verein. Viele Angebote erfolgen unentgeltlich oder auf Spendenbasis.
(2) Soweit Teilnahmebeiträge erhoben werden, dienen diese ausschließlich der Deckung von Kosten und der Förderung der Vereinszwecke gemäß Satzung (Natur‑, Umwelt‑ und Klimaschutz, Bildung und Gesundheitsförderung).

3. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Informationen zu unseren Veranstaltungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anmeldung.
(2) Eine Anmeldung kann per E‑Mail, Online‑Formular oder telefonisch erfolgen.
(3) Der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, wenn wir die Anmeldung ausdrücklich bestätigen (in der Regel per E‑Mail).

4. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden müssen den körperlichen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gewachsen sein.
(2) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder mit schriftlicher Einwilligung einer solchen Person teilnehmen.
(3) Besondere gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Herz‑Kreislauf‑Erkrankungen, Mobilitätseinschränkungen) sind uns vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, damit wir das Risiko einschätzen können.

5. Teilnahmebeiträge, Spenden und Zahlungsweise
(1) Soweit für eine Veranstaltung ein fester Teilnahmebeitrag erhoben wird, ist dessen Höhe in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
(2) Bei Angeboten auf Spendenbasis ist die Teilnahme grundsätzlich unabhängig von einer Spende möglich; über die Höhe entscheidet jede Person nach eigenem Ermessen.
(3) Teilnahmebeiträge und Spenden können – je nach Ausschreibung – in bar vor Ort oder per Überweisung auf das Konto der Waldakademie Harz geleistet werden. Die konkreten Zahlungsmodalitäten teilen wir in der Anmeldebestätigung mit.

6. Rücktritt durch Teilnehmende / Stornierung
(1) Eine Absage der Teilnahme ist jederzeit möglich und sollte so früh wie möglich in Textform (z.B. per E‑Mail) erfolgen.

(2) Für Veranstaltungen mit festem Teilnahmebeitrag gelten folgende pauschale Stornogebühren bezogen auf den Teilnahmebeitrag pro Person:

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornogebühr (0%)

13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%

6 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%

ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nicht­erscheinen: 100%

(3) Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Stornierung bei uns.
(4) Die Stornogebühren entfallen, wenn die stornierende Person eine geeignete Ersatzperson stellt, die vollständig in den Vertrag eintritt und von uns bestätigt wird.
(5) Bei Angeboten, die ausdrücklich als „kostenfrei“ oder „auf Spendenbasis“ ausgewiesen sind, werden keine Stornogebühren erhoben; wir bitten dennoch um rechtzeitige Absage, damit frei werdende Plätze vergeben werden können.

7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Verein
(1) Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:
– Unwetter oder höherer Gewalt (z.B. Sturm, Waldbrandgefahr, Hochwasser),
– kurzfristiger Erkrankung von Referentinnen/Referenten,
– behördlichen Anordnungen,
– Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.
(2) In diesen Fällen informieren wir alle angemeldeten Personen so früh wie möglich und bieten, soweit möglich, Ersatztermine an. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden auf Wunsch erstattet; weitergehende Ansprüche (z.B. auf Ersatz von Anfahrtskosten) bestehen grundsätzlich nicht.

8. Haftung
(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen im Wald und in der Natur erfolgt stets mit einem gewissen Restrisiko (z.B. unebener Boden, Witterungseinflüsse, herabfallende Äste). Die Teilnehmenden haben für angemessene Kleidung und Ausrüstung selbst zu sorgen.
(2) Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Verein nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Foto‑ und Filmaufnahmen
(1) Bei unseren Veranstaltungen können Foto‑ und Filmaufnahmen entstehen, die der Dokumentation unserer Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Flyer) dienen.
(2) Wir holen – soweit erforderlich – vor Ort eine ausdrückliche Einwilligung ein. Ohne Einwilligung werden Personenaufnahmen, auf denen einzelne Personen erkennbar im Vordergrund stehen, nicht veröffentlicht.
(3) Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; dazu genügt eine Mitteilung an die im Impressum genannte Kontaktadresse.

10. Verhältnis zur Vereinssatzung
(1) Für Mitglieder der Waldakademie Harz gilt zusätzlich die jeweils gültige Vereinssatzung.
(2) Im Zweifel geht die Satzung den Regelungen dieser Teilnahmebedingungen vor, soweit es um vereinsinterne Fragen (Mitgliedschaft, Organe, Gemeinnützigkeit) geht.

11. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

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